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Verleihordnung Geschirrmobil AGB Allgemeines Mit der Bereitstellung meiner Geschirrmobile / Spülmobile will ich die Voraussetzung schaffen, umweltgerecht zu handeln und Abfall zu vermeiden. Das GSM hilft Ihnen und mir der Flut von Einweggeschirr, das bei vielen Veranstaltungen anfällt, entgegenzuwirken. Ausleihe Nutzungsanträge werden von mir entgegengenommen. Die Zusage erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Terminwünsche und nach erfolgter Prüfung des Einsatzortes ( Kanal-, Wasser-, Stromanschluss, Transport usw.). Das GSM wird auf Grundlage meiner Verleihordnung ausgeliehen. Der Verleih des GSM ohne Geschirr ist möglich. Wenn sich nachträglich Gründe ergeben, bei deren Kenntnis die Zusage nicht erteilt worden wäre, behalte ich mir den Widerruf der Zusage vor. Zur Absicherung von Verlusten und Beschädigungen erhebe ich für den Verleihzeitraum eine Kaution von 500,00€. Der Benutzer verpflichtet sich, die Speisen und Getränke auf der Veranstaltung nicht in Einweggeschirr anzubieten. Nützliche Tipps, um eine konsequente Abfallvermeidung bei Ihrer Veranstaltung zu praktizieren, gebe ich Ihnen gerne. Benutzung Die Technische Einweisung erhalten Sie bei der Übergabe des GSM. Bei Lieferung und / oder Abholung erfolgt der Transport nur gegen Entgelt, ebenso die Bedienung der Geräte durch mich oder meine Beauftragte. Der Entleiher verpflichtet sich, das GSM, den Leihgegenstand vor der Benutzung auf seine ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Bei der Rückgabe des GSM oder Leihgegenstand wird der ordnungsgemäße Zustand überprüft und festgehalten. Der Benutzer verpflichtet sich die Bedienungsanleitung zu beachten, Leihgegenstand und GSM pfleglich zu behandeln und in gereinigtem, technisch einwandfreiem und vollständigem, Zustand zurückzugeben. Die Entleihzeit ist einzuhalten. Der Zutritt zum GSM oder Leihgegenstand ist dem Verleiher oder seinem Beauftragten jederzeit zu gestatten. Wird die Verleihordnung vom Benutzer nicht eingehalten, bin ich berechtigt, Schadenersatz zu verlangen und - oder Ihn von der Benutzung des GSM Leihgegenstand auszuschließen. Haftung und Ersatzleistungen Der Entleiher stellt mich von etwaigen Ansprüchen aller Art frei, die im Zusammenhang mit dem Verleih entstehen. Der Entleiher verzichtet seinerseits auf eigene Ansprüche gegen mich und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen mich, meine Mitarbeiter oder Beauftragte. Als Fahrzeughalter hafte ich für die Verkehrssicherheit des GSM. An der technischen Ausstattung des GSM Leihgegenstand und des Zubehörs dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Der Entleiher haftet für alle Schäden oder Zuwiderhandlungen. Der Entleiher haftet unabhängig von seinem Verschulden für alle Schäden, die an dem GSM Leihgegenstand entstehen. Verluste oder Beschädigungen am Leihgegenstand/GSM sind vom Entleiher, unabhängig von seinem Verschulden, zu ersetzen. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung nach HACCP - Hygieneregeln - LMHV - Trinkwasserverordnung bei Rückgabe des GSM, des Leihgegenstands und / oder des Zubehörs, wird dies von mir gereinigt - sortiert - gepackt und in Rechnung gestellt. Jeder entstandene Schaden oder Störung am GSM bzw. Leihgegenstand ist unverzüglich mir zu melden. Eventuell entstandene Verluste und / oder Beschädigungen werden bei der Rückgabe zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet. Eine Differenz wird ausgezahlt oder in Rechnung gestellt. Die Anlieferung - Abholung - Rückgabe erfolgt nur gegen Entgelt und Quittung. Der Tag beginnt um 0 Uhr und endet um 24 Uhr. Bei Rückgabe wird bezahlt. Eine "Chemische Reinheit" des Leihgegenstand wird nicht zugesichert. Aus besonderem Anlass oder in besonderen Fällen kann in Abstimmung mit mir schriftlich bezüglich der Kaution und / oder des Entgeltes eine Ausnahme zugelassen werden. Anderslautende mündliche Abreden bestehen nicht. E-Mails gelten in keinem Fall als sofortige oder unverzügliche oder schriftliche Benachrichtigung / Vereinbarung. Für alle Links,Verweise, etc. übernehme ich keinerlei Haftung. Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Siegburg. LMHV Lebensmittel Hygieneverordnung
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